Die Standesbücher von 1623 bis heute

Wer - aus welchem Grund auch immer - Familienforschung betreibt, ist auf die amtlichen Dokumente aus den vergangenen Jahrhunderten angewiesen. Die ältesten derartigen Akten in unseren Gemeinden sind die Kirchenbücher. Darin dokumentieren bis heute die Ortsgeistlichen die Taufen, Eheschlie-ßungen und Beerdigungen in ihrer Gemeinde. Manchmal wurden in den Kirchenbüchern auch nähere Umstände von Ereignissen vermerkt. Auf diese Weise erhält der heutige Leser auch authentische zeitgeschichtliche Informationen.
Das älteste Kirchenbuch für Bodersweier / Zierolshofen stammt aus dem Jahre 1623; die Vorgängerakten waren bei einem Kirchenbrand zerstört worden.
1803 wurden die rechtsrheinischen Gebiete der Grafschaft Hanau-Lichtenberg badisch. Dies hatte einschneidende Änderungen im Personenstandswesen zur Folge. Ab 1810 übernahm das mit Frankreich verbündete Großherzogtum Baden das französische Zivilstandsrecht, den so genannten „Code Napoléon“. So entstand das Badische Landrecht. Die Pfarrer der christlichen Konfessionen sowie die Rabbiner der jüdischen Gemeinden wurden als Beamte bürgerlichen Standes mit der Führung der Geburts-, Ehe- und Totenbücher beauftragt. Sie hatten die Kirchenbücher (Standesbücher) doppelt zu führen und mussten eine Fertigung nach Jahresschluss an das zuständige Bezirksamt abliefern.
In Bodersweier kam es – wie andernorts auch – zu einer Kooperation zwischen der evangelischen und der jüdischen Gemeinde: Der evangelische Pfarrer fertigte die Zweitschrift der israelitischen Standesbücher an und übergab diese zusammen mit den eigenen Zweitschriften dem Bezirksamt. Diese Zweitschriften aus den Jahren 1810 bis 1870 werden im Staatsarchiv Freiburg aufbewahrt. Sie können per Internet von jedermann eingesehen werden.
Wenige Jahre später wurde nach jeder Eheschließung ein Familienbuch angelegt. Das Buch wurde weitergeführt mit Einträgen über Änderungen des Personenstandes und die Geburt gemeinsamer Kinder. Der älteste Eintrag im Familienbuch in Bodersweier stammt aus dem Jahre 1818.
Die nächste Veränderung erfolgte 1870. Nun wurden in Baden die Bürgermeister zu Standesbeamten bestellt, die die Standesbücher der Gemeinde anzulegen und zu führen hatten. Das Familienbuch wurde fortgeführt, berücksichtigt aber nicht mehr alle Eheschließungen in der Gemeinde mit den zugehörigen Nachkommen.

Karl Britz